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Forum Psychotherapie
Wie kann eine ambulante Psychotherapie begonnen werden?
 
 
Soll eine Psychotherapie begonnen werden, können sich die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen direkt mit ihrer Chipkarte (bei Entrichtung der Praxisgebühr) oder mit einer ärztlichen Überweisung an die kassenzugelassenen PsychotherapeutInnen wenden. Wenn die Krankenkasse ihre Leistungspflicht anerkannt hat, entstehen den Versicherten bei kassenzugelassenen Psychotherapeuten über die vierteljährliche allgemeine Praxisgebühr hinaus keine Kosten oder Zuzahlungen.
 
Privat oder Beihilfe Versicherte sollten sich vor Beginn einer Psychotherapie bei ihrer Krankenkasse oder Beihilfestelle über die Bedingungen der Kostenübernahme informieren.
 
Nach in der Regel telefonischer Terminabsprache wird ein erstes Gespräch geführt, in dem u.a. abzuklären ist, ob Psychotherapie und, wenn ja, welches Verfahren angezeigt ist. Anschließend können bei Bedarf weitere Probesitzungen stattfinden. Da Psychotherapie eine genehmigungspflichtige Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und der meisten anderen Kostenträger bildet, ist nun ein antrag auf Kostenübernahme für die Psychotherapie zu stellen.
 
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Psychotherapie ausschließlich bei einer psychischen Erkrankung. Ehe- oder Erziehungsberatung gehören ebensowenig zur Kassenleistung wie reine Präventionsmaßnahmen.
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